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Zollabgaben und Handelsrechnung beim Export in die Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Bei der Zollabwicklung steht meistens der Logistikpartner/Spediteur unterstützend zur Seite.

Wichtig ist, dem Logistikpartner korrekte und vollständige Angaben zu übermitteln.

Die Einfuhranmeldung kann auch selbst erledigt werden: entweder mit einer hauseigenen Software (e-dec Import) oder über die Online-Anwendung der Eidg. Zollverwaltung. Die Selbstdeklaration setzt jedoch gewisse Spezialkenntnisse voraus.

Auch die Zollverwaltung setzt immer mehr auf Digitalisierung und stellt gegenwärtig viele Prozesse auf digitale Anmeldungen um. So werden z. B. schon heute die Veranlagungsverfügungen im Import nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt.

Import Basisdokumente

Bei jedem Import wird mindestens eine Handelsrechnung (allenfalls Pro-forma-Rechnung) benötigt.

Handelsrechnungen müssen die folgenden Mindestangaben enthalten

  • Name und Anschrift des Exporteurs
  • Name und Anschrift des Importeurs
  • Lieferanschrift (falls anders als die des Importeurs)
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Markierung, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
  • Netto- und Bruttogewichte, Abmessungen der Packstücke
  • genaue Warenbezeichnung, am besten mit Zolltarifnummer
  • Warenmengen
  • Preis
  • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
  • Ursprungsland

Je nach Land können spezifische Zusatzangaben auf der Handelsrechnung gefordert werden. Auch die benötigte Anzahl an Handelsrechnungen und die Sprache können variieren.

Ein weiteres Basisdokument ist die Packliste bzw. der Lieferschein.

Je nach Bestimmungsland und Warenart können weitere Dokumente wie Ursprungszeugnisse oder -nachweise, Bewilligungen, amtliche Bestätigungen oder Analysezertifikate notwendig sein.

Zolltarifnummer

Für den Import ist die Zolltarifnummer essenziell.

Mit dieser Nummer wird eine Ware eingeordnet. Auf der Zolltarifnummer beruhen die Zollabgaben sowie andere tarifäre und nicht tarifäre Handelshemmnisse.

Der schweizerische Zolltarif beruht, wie die meisten Zolltarife weltweit, auf dem international gültigen Harmonisierten System (HS). Dem HS entsprechen die ersten sechs Ziffern der achtstelligen schweizerischen Tarifnummern. Die Schweizer Zolltarifnummern finden Sie unter www.tares.ch.

Anhand der Zolltarifnummer können die Einfuhrabgaben in der Schweiz bestimmt werden. Die Zolltarife können sich unterscheiden je nach Ursprungsland bzw. ob die Schweiz bilateral oder im Rahmen der EFTA ein Freihandelsabkommen hat oder nicht.

Die GJS Consulting stellt Ihnen gerne den Kontakt zu verschiedenen Zolldienstleistern her, welche sich im Detail mit den Thematiken Zolltarife und andere Importabgaben, die Importformalitäten sowie Ursprungsregeln auskennen.

Freihandel, Ursprung und Zollpräferenzen

Freihandelsabkommen bringen der internationalen Wirtschaft grosse Kosteneinsparungen, denn dadurch kann die Bezahlung der Einfuhrzölle im Bestimmungsland verhindert oder reduziert werden, was die Produkte im Ausland günstiger macht oder sogar einen Wettbewerbsvorteil schaffen kann.

Nicht nur das: Die Abkommen beinhalten auch Absätze zum Handel mit Dienstleistungen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zu Investitionen, öffentlichem Beschaffungswesen und vielem mehr (auch als Abkommen der zweiten Generation bekannt).

Detaillierte Informationen zu Freihandelsabkommen sind auf der Seite der Switzerland Global Enterprise (SGE) zu finden.

FreihandelsabkommenUrsprung

Ursprungsregeln & Ursprungsnachweise

Incoterms

Wenn von Lieferbedingungen gesprochen wird, kommt oft der Begriff «Incoterms» ins Spiel.

Die Incoterms werden durch die Internationale Handelskammer in Paris herausgegeben und alle zehn Jahre überarbeitet. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Warenverkehr. Die aktuelle Version sind die Incoterms 2010.

Die Minimalverpflichtung für den Verkäufer stellen die Klauseln EXW (ex works) bzw. FCA (free carrier) dar, während die Maximalverpflichtung für den Verkäufer die Klausel DDP (delivered duty paid) ist.

EXW eignet sich jedoch für Exportgeschäfte eigentlich nicht, da hierbei nicht einmal die Exportdokumente durch den Exporteur erstellt werden müssten, es für den Importeur jedoch oft gar nicht möglich ist, eine Ausfuhranmeldung sowie die benötigten Dokumente zu erstellen.

Bei DDP übernehmen Sie als Exporteur und gleichzeitig als Importeur sämtliche Kosten und auch das komplette Risiko bis zum Empfänger inklusive Einfuhrverzollung und Bezahlung der Einfuhrabgaben (auch die Einfuhrsteuer!).

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